Restaurantmanagement GEMA AKM Musik im Restaurant

GEMA und AKM in der Gastronomie: was Musik im Restaurant wirklich kostet

Verfasst von Ludovic Frank Veröffentlicht am 10 Min. Lesezeit
Gastwirt dreht hinter dem Holztresen eines gemütlichen Wirtshauses ein Radio auf, während Gäste an Holztischen sitzen

Das Radio läuft beim Mittagsservice, am Abend eine Playlist vom Tablet, samstags überträgt der Fernseher an der Theke das Spiel. Für Ihre Gäste ist das selbstverständliche Atmosphäre. Rechtlich ist jede dieser Nutzungen eine öffentliche Wiedergabe, und die kostet Lizenzgebühren: in Deutschland an die GEMA, in Österreich an die AKM.

Die gute Nachricht: Die Beträge sind planbar, die Anmeldung dauert wenige Minuten, und mit den richtigen Rabatten zahlen viele Betriebe deutlich weniger als der Listenpreis. Die schlechte Nachricht: Wer gar nicht anmeldet, zahlt am Ende fast immer mehr, in Deutschland bis zum Doppelten der regulären Gebühr.

Wir bei ViteUneTable, dem provisionsfreien Reservierungssystem mit planbaren Fixkosten, rechnen täglich mit Gastronomen über ihre Kostenstruktur. Die Musiklizenz gehört zu den Posten, die oft erst nach der Eröffnung auffallen, dann aber rückwirkend teuer werden. Dieser Leitfaden fasst die aktuellen Tarife für Deutschland und Österreich zusammen, mit Quellen und Stand-Datum, damit Sie Ihre Zahlen selbst nachprüfen können.

Warum schon das Radio im Gastraum lizenzpflichtig ist

Musik in einem Restaurant ist keine Privatsache. Sobald Musik in einem öffentlich zugänglichen Gastraum läuft, liegt eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Urheberrechtsgesetz vor, und dafür steht den Komponisten, Textdichtern, Interpreten und Labels eine Vergütung zu. Dass der Radiosender selbst schon Gebühren zahlt, ändert daran nichts: Der Sender lizenziert seine Ausstrahlung, nicht Ihre Wiedergabe im Lokal.

Zuständig sind Verwertungsgesellschaften, die diese Vergütungen einsammeln und an die Rechteinhaber verteilen:

  • In Deutschland: die GEMA für Komponisten, Textdichter und Musikverlage. Die Rechte der Interpreten und Tonträgerhersteller nimmt die GVL wahr; deren Anteil ist in den Gastronomie-Paketen der GEMA bereits enthalten, Sie bekommen also eine Rechnung für beides.
  • In Österreich: die AKM für die Urheber. Sie hebt als „One-Stop-Shop" auch die Entgelte der anderen Verwertungsgesellschaften mit ein, allen voran der LSG für Interpreten und Produzenten, wie die WKO-Übersicht zu Musikdarbietungen im Unternehmen erklärt.

Die Pflicht gilt unabhängig von der Quelle: Radio, CD, eigene Playlist, Streaming, Fernseher, Livemusik. Unterschiede gibt es nur beim Preis.

GEMA-Gebühren in Deutschland: die drei Gastronomie-Pakete

Für die klassische Hintergrundmusik hat die GEMA ihre früher unübersichtlichen Einzeltarife zu drei Gastronomie-Paketen gebündelt. Die Preise gelten pro Monat, jeweils für eine beschallte Fläche bis 100 m², und steigen darüber in 100-m²-Schritten (Quelle: gema.de, Branchenseite Gastronomie, Stand: August 2026):

Paket Preis ab Enthalten
Gastronomie S 69,10 € / Monat Radio, Audio-Streaming, CDs und andere Tonträger
Gastronomie M 124,00 € / Monat zusätzlich Fernsehen, auch auf Großbildschirmen über 65 Zoll
Gastronomie L 184,68 € / Monat zusätzlich Video-Streaming und DVD

Drei Punkte sind dabei wichtig:

  • Die GVL-Vergütung ist enthalten. Sie brauchen keinen zweiten Vertrag für die Rechte der Interpreten und Labels.
  • Die Fläche zählt, nicht die Gästezahl. Gemessen wird die Fläche, auf der die Musik zu hören ist. Wer nur den Gastraum beschallt und nicht die Terrasse, sollte das bei der Anmeldung genau so angeben.
  • Einzelveranstaltungen sind nicht abgedeckt. Ein Konzertabend, eine Tanzveranstaltung oder ein DJ-Abend wird separat über das Onlineportal der GEMA angemeldet; der Preis richtet sich dann nach Raumgröße und Eintritt.

Wenn Sie gerade dabei sind, ein Restaurant in Deutschland zu eröffnen, planen Sie die GEMA-Anmeldung etwa vier Wochen vor dem ersten Serviceabend ein: angemeldet wird vor der ersten Nutzung, nicht danach.

20 Prozent Rabatt für DEHOGA-Mitglieder

Der wirksamste Hebel ist der Gesamtvertragsnachlass: Mitglieder des DEHOGA erhalten 20 Prozent Rabatt auf die GEMA-Rechnung. Aus dem S-Paket werden so rund 55 € statt 69,10 € im Monat, was je nach Landesverband einen erheblichen Teil des Mitgliedsbeitrags refinanziert. Wichtig: Der Nachlass kommt nicht automatisch, Sie müssen die Mitgliedschaft bei der Anmeldung angeben. Auch andere Vertragspartnerverbände der GEMA gewähren ihren Mitgliedern bis zu 20 Prozent.

Darf ich Spotify im Restaurant laufen lassen?

Kurze Antwort: mit einem normalen Privatkonto nein, auch nicht mit Premium. Die Nutzungsbedingungen von Spotify räumen ausdrücklich nur ein Recht „für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke" ein. Die GEMA-Lizenz ersetzt diese fehlende Erlaubnis nicht: Sie deckt die öffentliche Wiedergabe ab, nicht die vertragswidrige Nutzung des Streamingdienstes.

Für die Beschallung von Geschäftsräumen gibt es eigene Business-Streamingdienste mit entsprechend lizenzierten Katalogen. Auch mit einem solchen Dienst bleibt die GEMA-Anmeldung Pflicht, denn die öffentliche Wiedergabe in Ihrem Lokal lizenzieren weiterhin Sie. Dasselbe Prinzip gilt in Österreich: Dort zahlt der Anbieter des Business-Streams ein eigenes Übertragungsentgelt an die AKM, das Aufführungsentgelt für die Wiedergabe im Lokal schulden trotzdem Sie als Betreiber (nachzulesen im AKM-Tarif für Streamingservices in Handel und Gastronomie).

Wer gar keine Lizenzgebühren zahlen will, kann auf sogenannte gemafreie Musik ausweichen, also Kataloge, deren Rechteinhaber nicht von GEMA oder GVL vertreten werden. Seien wir ehrlich: Die Auswahl ist deutlich kleiner, bekannte Titel fehlen komplett, und die Beweislast, dass wirklich kein geschütztes Repertoire läuft, liegt bei Ihnen. Für ein Lokal, in dem Musik nur leise Kulisse ist, kann das trotzdem eine legitime Sparoption sein.

AKM statt GEMA: die Tarife in Österreich

In Österreich funktioniert das System ähnlich, rechnet aber anders: nicht nach Fläche, sondern nach Besucherfrequenz. Jeder Betrieb wird nach Art, Lage, Ausstattung und Preisniveau in eine Gruppe eingestuft, vom einfachen Landgasthaus (Gruppe A) bis zum erstklassigen Betrieb (Gruppe C und D). Für regelmäßige Hintergrundmusik ohne Tanz und ohne Eintritt gelten laut dem autonomen AKM-Tarif für Dauerveranstaltungen (gültig ab 1. November 2025) diese Grundpreise:

Gruppe Grundpreis pro Besucher Mindestentgelt pro Monat
A (einfache Betriebe) 0,0429 € 8,56 €
B (mittlere Betriebe) 0,0674 € 11,42 €
C und D (erstklassige Betriebe) 0,0963 € 16,39 €

Für Fernsehgeräte im Lokal gelten eigene Sätze von 9,74 € (Gruppe A) bis 19,55 € (Gruppe C und D) pro Monat; bei Projektionsflächen über 1,3 m Breite verdoppelt sich das Entgelt.

Zum AKM-Entgelt kommen die mit eingehobenen Entgelte der anderen Verwertungsgesellschaften: bei Radio- oder CD-Nutzung 23 Prozent Zuschlag für die LSG und ein kleiner Jahresbetrag für die Literar-Mechana, bei selbst bespielten digitalen Speichermedien zusätzlich ein Kopierentgelt von 31 Prozent. Die Details samt Rechenbeispielen stehen im Merkblatt Musiknutzung des Veranstalterverbands Österreich.

Wie viel ist das konkret? Das Merkblatt rechnet es für einen mittleren Betrieb mit 40 Verabreichungsplätzen, doppelter Belegung und sechs Öffnungstagen pro Woche vor: rund 2.078 Gäste im Monat ergeben etwa 84 € AKM-Entgelt, mit LSG, Literar-Mechana und Verbandszuschlag rund 109 € pro Monat exklusive Umsatzsteuer. Ein kleines Dorfgasthaus mit wenig Frequenz landet dagegen nahe am Mindestentgelt von unter 10 €.

Auch in Österreich lohnt sich der Blick auf Gesamtverträge: Für Mitglieder der Wirtschaftskammer beziehungsweise des Veranstalterverbands gelten günstigere Grundpreise als im autonomen Tarif (in Gruppe B etwa 0,0404 € statt 0,0674 € pro Besucher), und bei jährlicher Vorauszahlung gibt es zusätzlich 20 Prozent Rabatt.

Kleine Band mit Akkordeon und Kontrabass spielt abends in einem Wiener Schanigarten vor anstoßenden Gästen
Livemusik gilt als eigene Veranstaltung und wird separat bei der AKM angemeldet

Livemusik läuft auch in Österreich getrennt: Einzelveranstaltungen wie ein Frühschoppen mit Band oder ein Jazzbrunch melden Sie mindestens drei Werktage vorher online bei der AKM an; berechnet wird nach Fassungsraum und Eintritt oder Einnahmen. Angemeldet wird die Hintergrundmusik generell vor der Inbetriebnahme der Anlage, am besten in derselben Woche, in der Sie die übrigen Formalitäten Ihrer Lokaleröffnung in Österreich erledigen.

Geschlossene Gesellschaft: wann keine Gebühren anfallen

Nicht jede Musik im Restaurant ist öffentlich. Wird ein Nebenraum für eine private Hochzeits- oder Geburtstagsfeier gebucht, fehlt es regelmäßig an der Öffentlichkeit: Nach § 15 Abs. 3 UrhG gehört nicht zur Öffentlichkeit, wer mit dem Veranstalter oder untereinander persönlich verbunden ist. Die DJ-Playlist auf der geschlossenen Hochzeitsfeier löst also normalerweise keine GEMA-Pflicht aus. Bei Firmenfeiern ist die Abgrenzung heikler, denn dort fehlt die persönliche Verbundenheit oft; im Zweifel fragen Sie vorab bei der GEMA an. In Österreich gilt dieselbe Logik für die AKM: Maßgeblich ist, ob die Wiedergabe rechtlich öffentlich ist, nicht, ob die Tür abgeschlossen war.

Wichtig für Ihre laufende Lizenz: Die Hintergrundmusik im regulären Gastraum bleibt davon unberührt. Wie Sie geschlossene Gesellschaften vertraglich und organisatorisch sauber aufsetzen, behandelt unser Leitfaden zu Private Dining und Feiern im Restaurant.

Was passiert, wenn Sie Musik ohne Lizenz spielen?

Die Verwertungsgesellschaften kontrollieren aktiv, und die Rechnung ohne Anmeldung ist immer höher als mit:

  • In Deutschland darf die GEMA bei nicht lizenzierter öffentlicher Musiknutzung neben der Nachzahlung einen Kontrollkostenzuschlag verlangen, bis zu 100 Prozent auf die reguläre Gebühr, im Ergebnis also den doppelten Preis. Nachforderungen für zurückliegende Zeiträume sind im Rahmen der Verjährung möglich, in der Regel drei Jahre.
  • In Österreich gibt das Urheberrechtsgesetz den Rechteinhabern bei schuldhafter Verletzung einen pauschalen Schadenersatzanspruch in Höhe des Doppelten des angemessenen Entgelts (§ 87 Abs. 3 UrhG), im Ergebnis ebenfalls eine Verdoppelung.

Dazu kommt in beiden Ländern das Prozessrisiko samt Anwaltskosten. Angesichts von Grundgebühren ab rund 9 € (Österreich, kleines Lokal) beziehungsweise 55 € (Deutschland, S-Paket mit Verbandsrabatt) ist das ein schlechter Tausch. Melden Sie ehrlich an, geben Sie Fläche beziehungsweise Plätze korrekt an, und heben Sie die Bestätigung auf.

Lohnt sich Hintergrundmusik trotz der Gebühren?

Für die meisten Restaurants: ja, und zwar nüchtern gerechnet. Musik gehört zur Aufenthaltsqualität wie Licht und Raumtemperatur; ein stiller Gastraum wirkt schnell unbehaglich, und jedes Tischgespräch ist im ganzen Lokal zu hören. Ob Musik darüber hinaus messbar den Umsatz hebt, hängt stark von Konzept, Lautstärke und Publikum ab; belastbare, auf Ihr Lokal übertragbare Zahlen dafür gibt es kaum, und wir werden hier keine erfinden.

Rechnen Sie stattdessen andersherum: In Deutschland kostet das S-Paket mit DEHOGA-Rabatt rund 55 € im Monat, in Österreich liegt ein mittleres Lokal bei etwa 109 €, ein kleines deutlich darunter. Das ist pro Öffnungstag ungefähr der Deckungsbeitrag eines einzelnen zusätzlich verkauften Hauptgerichts, oder weniger. Die Frage ist also selten, ob Sie sich Musik leisten können, sondern welches Paket wirklich zu Ihrer Nutzung passt: Wer keinen Fernseher im Gastraum hat, braucht kein M-Paket, und wer die Terrasse nicht beschallt, sollte sie nicht mitmelden.

Zum Schluss die Einordnung ins große Bild: Die Musiklizenz ist ein fixer, planbarer Kostenpunkt von 10 bis 200 € im Monat. Ihre Wirkung entfaltet die beste Atmosphäre aber nur vor besetzten Tischen. Wenn Sie an der Kostenstruktur arbeiten, prüfen Sie deshalb zuerst die Posten, die pro Gast anfallen, etwa Vermittlungsprovisionen von Reservierungsplattformen: Dort summieren sich bei 2.000 Gästen im Monat schnell dreistellige Beträge, die Sie mit einem provisionsfreien Direktkanal komplett streichen können, während die kostenlose Version von ViteUneTable dauerhaft 0 € kostet.

Häufige Fragen

Muss ich GEMA-Gebühren zahlen, wenn nur das Radio läuft?

Ja. Auch die Wiedergabe eines Radioprogramms im Gastraum ist eine öffentliche Wiedergabe und damit lizenzpflichtig. Die Gebühren, die der Sender für seine Ausstrahlung zahlt, decken Ihre Nutzung im Lokal nicht ab. In Österreich gilt dasselbe gegenüber der AKM.

Was kostet die GEMA für ein kleines Restaurant?

Das Paket Gastronomie S (Radio, Streaming-Audio, Tonträger) beginnt bei 69,10 € pro Monat für bis zu 100 m² beschallte Fläche (Stand: August 2026). DEHOGA-Mitglieder zahlen dank Gesamtvertragsnachlass 20 Prozent weniger, also rund 55 € im Monat.

Ist Spotify im Restaurant erlaubt?

Nein, ein privates Spotify-Konto lizenziert laut den Nutzungsbedingungen nur persönliche, nicht kommerzielle Nutzung. Für Geschäftsräume brauchen Sie einen Business-Streamingdienst mit entsprechenden Rechten, und zusätzlich bleibt die Anmeldung bei GEMA beziehungsweise AKM Pflicht.

Was ist das österreichische Gegenstück zur GEMA?

Die AKM. Sie lizenziert die Urheberrechte und hebt die Entgelte der übrigen Verwertungsgesellschaften gleich mit ein, insbesondere den LSG-Zuschlag von 23 Prozent für Interpreten und Tonträgerhersteller. Abgerechnet wird in der Gastronomie nach Besucherfrequenz und Betriebsgruppe, mit Mindestentgelten ab 8,56 € pro Monat.

Fallen bei einer Hochzeit im Nebenraum Gebühren an?

Regelmäßig nicht: Eine echte private Feier im abgeschlossenen Raum ist keine öffentliche Wiedergabe, weil die Gäste mit dem Veranstalter persönlich verbunden sind. Bei Firmenveranstaltungen hängt es vom Einzelfall ab; fragen Sie im Zweifel vorab bei GEMA oder AKM an.

Kann die GEMA rückwirkend Gebühren verlangen?

Ja. Wird eine nicht angemeldete Musiknutzung entdeckt, kann die GEMA die Vergütung für zurückliegende Zeiträume im Rahmen der Verjährung nachfordern und zusätzlich einen Kontrollkostenzuschlag von bis zu 100 Prozent erheben. Anmelden vor der ersten Nutzung ist deshalb immer die günstigere Variante.

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