Restaurant-Website erstellen: der komplette Leitfaden für 2026
„Wir haben doch schon ein Google-Profil und einen Instagram-Account, wozu noch eine Website?“ Diese Frage stellen sich viele Gastronominnen und Gastronomen zu Recht: Zwischen dem Agenturangebot für mehrere Tausend Euro und dem Neffen, der „das mal eben mit WordPress macht“, ist schwer zu erkennen, was ein Restaurant wirklich braucht.
Dieser Leitfaden antwortet ohne Umwege: Ja, eine Website lohnt sich, aber vermutlich nicht die, die man Ihnen verkaufen will. Eine gute Restaurant-Website ist einfach, aktuell und hat genau eine Aufgabe: aus einem hungrigen Besucher im Netz einen Gast an Ihrem Tisch zu machen. Und weil Sie in Deutschland oder Österreich veröffentlichen, gehören auch Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Banner von Anfang an dazu.
Das Wichtigste in Kürze:
- das Google-Profil bringt die Aufmerksamkeit, die Website überzeugt: beides ergänzt sich, keines ersetzt das andere;
- eine gute Restaurant-Website kommt mit wenigen Seiten aus: aktuelle Speisekarte, Öffnungszeiten, Fotos, Anfahrt und eine Reservierungsmöglichkeit;
- realistisches Budget: von rund 15 € pro Monat mit einem Baukasten bis zu mehreren Tausend Euro mit einer Agentur;
- Pflichtprogramm in DACH: Impressum (§ 5 DDG in Deutschland, § 5 ECG und Offenlegung in Österreich), Datenschutzerklärung und ein sauberes Cookie-Banner;
- für Online-Reservierungen müssen Sie Ihre Website nicht neu bauen: ein Button oder Link genügt.
Braucht mein Restaurant wirklich eine Website?
Seien wir ehrlich: Gefunden werden Sie heute vor allem über Ihr Google-Unternehmensprofil. Wer „Italiener + Ihre Stadt“ sucht, sieht zuerst die Karte und die lokalen Einträge, nicht die Websites.
Gefunden werden ist aber nur die halbe Strecke. Danach will sich der Gast ein Bild machen: die komplette Karte mit Preisen, die Atmosphäre, vegetarische Optionen, die Möglichkeit, den Nebenraum für eine Feier zu bekommen, und wie man reserviert. Wie stark dieses Verhalten verbreitet ist, zeigt eine Bitkom-Befragung von 2024 unter 1.005 Personen in Deutschland: 53 Prozent schauen sich in der Regel online die Speisekarte an, bevor sie ein neues Restaurant oder Café besuchen, und 47 Prozent reservieren ihren Tisch am liebsten direkt online. Bei den 16- bis 29-Jährigen erwarten sogar 80 Prozent, dass ein Lokal mit Fotos im Netz präsent ist.
Die Frage lautet also nicht „Google-Profil oder Website“, sondern „was passiert nach dem Klick“. Das Profil weckt das Interesse, die Website macht den Gast fest. Und die Website ist der einzige Ort im Netz, den Sie vollständig kontrollieren: Google kann die Darstellung seiner Profile morgen ändern, Ihre eigene Seite bleibt Ihr Schaufenster.
Ein praktisches Argument zum Schluss: Ihr Google-Profil hat ein Feld „Website“. Bleibt es leer, verweist Ihr Profil ins Nichts, oder schlimmer, auf eine Drittplattform, die pro Gedeck mitverdient. Mit einer eigenen Seite behalten Sie die Hand auf dem Klickziel, und Sie können dort Ihre Tische online reservierbar machen, ohne einen Cent Provision pro Gast abzugeben.
Das Fazit: Ja zur Website, aber zu einer einfachen. Fünf gepflegte Seiten schlagen fünfzig verwaiste.
Was auf die Website Ihres Restaurants gehört (und nichts weiter)
Wer Ihre Seite öffnet, sucht Antworten auf konkrete Fragen, ungefähr in dieser Reihenfolge: Was gibt es zu essen, zu welchen Preisen, wann ist offen, wie reserviere ich, wie komme ich hin. Ihre Website muss diese fünf Fragen in unter einer Minute beantworten, auf einem Smartphone.
Die Speisekarte, aktuell und auf dem Handy lesbar
Das ist DIE Seite, für die Ihre Besucher kommen, wie die oben zitierten Bitkom-Zahlen zeigen. Drei Regeln:
- veröffentlichen Sie die Karte als Text direkt auf der Seite, nicht nur als PDF (dazu mehr bei den klassischen Fehlern);
- zeigen Sie die Preise: eine Karte ohne Preise schreckt ab, der Gast vermutet immer das Teuerste;
- halten Sie die Karte aktuell, nichts wirkt weniger vertrauenswürdig als eine „Frühlingskarte“ im November.

Öffnungszeiten und praktische Informationen
Öffnungszeiten pro Tag, Ruhetage und Betriebsurlaub, eine anklickbare Adresse, die die Route öffnet, eine anklickbare Telefonnummer, Hinweise zu Parkplätzen oder Öffis. Das sind Kleinigkeiten, aber genau sie verhindern den Anruf um 19 Uhr mitten im Service: „Habt ihr heute offen?“
Ein entscheidender Punkt: Ihre Öffnungszeiten müssen überall identisch sein, auf der Website, im Google-Profil, in den sozialen Netzwerken. Eine einzige Abweichung, und der Gast zweifelt an allem anderen.
Eine sofort sichtbare Reservierungsmöglichkeit
Ein Button „Reservieren“ in der Navigation, sichtbar ohne zu scrollen. Das ist die Handlung, die Sie auslösen wollen, sie darf nie mehr als einen Klick entfernt sein. Ein anonymes Kontaktformular, dessen Postfach niemand liest, ist keine Reservierungsmöglichkeit.
Wenn Sie bereits Online-Reservierungen annehmen, verweist dieser Button einfach auf Ihre Reservierungsseite. Wenn Sie Reservierungen bislang nur telefonisch annehmen, zeigen Sie die Nummer groß an, aber rechnen Sie damit, dass ein Teil Ihrer Gäste nie anrufen wird: Um 23 Uhr in zwei Klicks einen Tisch buchen, das kann kein Telefon.
Fotos, die Appetit machen, und zwar Ihre eigenen
Ein paar Fotos Ihrer Gerichte, des Gastraums und der Terrasse genügen. Verzichten Sie auf Stockfotos: Gäste erkennen sie, und die Enttäuschung vor Ort schlägt sich in den Bewertungen nieder. Eine Handvoll Smartphone-Fotos bei gutem Licht ist mehr wert als ein generisches Fotoshooting.
Worauf Sie verzichten können
Ein Blog, den Sie nie befüllen werden, ein Gästebuch, eine Intro-Animation, ein Newsletter-Modul ohne Plan dahinter. Jedes zusätzliche Element ist ein Element, das gepflegt werden muss. Im Zweifel: weglassen.
Impressum, Datenschutz und Co.: die Pflichtangaben in Deutschland und Österreich
Hier unterscheidet sich eine Restaurant-Website im DACH-Raum von den Vorlagen internationaler Baukästen: Ohne Impressum und Datenschutzerklärung riskieren Sie Abmahnungen und Verwaltungsstrafen. Die gute Nachricht: Alles davon ist an einem Abend erledigt.
In Deutschland: Impressum nach § 5 DDG
Die Impressumspflicht steht seit Mai 2024 in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), vorher war es der bekannte § 5 TMG, inhaltlich hat sich dabei praktisch nichts geändert. Für ein gastronomisches Einzelunternehmen gehören mindestens hinein: Name und ladungsfähige Anschrift, eine E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg (in der Regel die Telefonnummer), bei eingetragenen Gesellschaften Rechtsform, Register und Registernummer, dazu die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden. Das Impressum muss von jeder Seite aus leicht erreichbar sein, der übliche Link im Footer genügt.
In Österreich: § 5 ECG plus Offenlegung nach dem Mediengesetz
In Österreich gelten mehrere Pflichten nebeneinander, die WKO fasst sie übersichtlich zusammen: die Informationspflichten nach § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG) für jede geschäftliche Website (Name bzw. Firma, Anschrift, Kontakt, Kammerzugehörigkeit, Gewerbebehörde), die Offenlegungspflicht nach § 25 Mediengesetz und für im Firmenbuch eingetragene Unternehmen zusätzlich § 14 UGB. Für eine gewöhnliche Restaurant-Website ohne redaktionelle Inhalte reicht die „kleine“ Offenlegung; die WKO bietet einen kostenlosen Musterimpressum-Generator für die gängigen Rechtsformen an.
Datenschutzerklärung und Cookie-Banner: DSGVO in beiden Ländern
Die DSGVO gilt in Deutschland und Österreich gleichermaßen: Sobald Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet, und das tut sie spätestens mit einem Kontakt- oder Reservierungsformular, braucht sie eine Datenschutzerklärung, die erklärt, welche Daten wozu verarbeitet werden.
Beim Cookie-Banner gilt: Technisch nicht notwendige Cookies, etwa für Statistik oder Marketing, dürfen erst nach Einwilligung gesetzt werden. In Deutschland regelt das § 25 TDDDG, in Österreich § 165 Abs. 3 TKG 2021. Praktisch heißt das: Eine schlanke Restaurant-Website ohne Tracking braucht gar kein Banner. Bevor Sie ein Statistik-Tool einbauen, fragen Sie sich ehrlich, ob Sie die Zahlen je anschauen werden.
Barrierefreiheit: was BFSG und BaFG für Ihr Restaurant bedeuten
Seit dem 28. Juni 2025 gelten das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Beide erfassen unter anderem Websites, über die Verbraucher elektronisch buchen oder bestellen können, also auch Online-Reservierungen. Beide Gesetze nehmen aber Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen erbringen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, so etwa die offizielle österreichische Information zur Kleinstunternehmen-Ausnahme; für Deutschland erklärt es unter anderem dieser Ratgeber für Gastronomiebetriebe. Das typische unabhängige Restaurant fällt damit nicht unter die Pflicht.
Entwarnung ist das trotzdem nur zur Hälfte: Wachsen Sie über die Schwellen, greift die Pflicht, und barrierefreie Grundregeln (ausreichende Kontraste, beschriftete Buttons, Texte statt Textbilder) helfen ohnehin jedem Gast, auch dem mit zerkratzter Brille auf sonnigem Balkon.
Was kostet eine Restaurant-Website: die realistischen Optionen
An dieser Stelle widersprechen sich die Ratgeber am stärksten, oft weil sie von Anbietern einer der Optionen geschrieben wurden. Hier die ehrlichen Größenordnungen.
| Option | Preisrahmen | Für wen |
|---|---|---|
| Homepage-Baukasten (Jimdo, Wix, ...) | grob 10 bis 40 € pro Monat je nach Tarif | selbstständig, will schnell ein sauberes Ergebnis |
| WordPress + Hosting | Domain rund 10 bis 20 € pro Jahr + Hosting für wenige Euro pro Monat | technikaffin, will volle Kontrolle |
| Freelancer oder lokale Agentur | von einigen Hundert bis mehreren Tausend Euro, plus Wartung | will komplett abgeben |
| Website-Modul eines Gastro-Tools | inklusive oder als Zusatz, je nach Anbieter | will möglichst wenige Werkzeuge verwalten |
Homepage-Baukästen: Jimdo, Wix und Co.
Das Prinzip: Vorlage wählen, Texte und Fotos einsetzen, am selben Tag online, Hosting inklusive. Die Tarife mit eigener Domain bewegen sich je nach Anbieter und Laufzeit grob zwischen 10 und 40 € pro Monat; die genauen Preislisten ändern sich regelmäßig, prüfen Sie sie direkt bei Jimdo, einem Anbieter aus Hamburg, oder Wix.
Für die Mehrheit der unabhängigen Restaurants ist das heute die vernünftigste Option: kein technisches Wissen nötig, professionelles Ergebnis, Speisekarte in fünf Minuten vom Handy aus aktualisiert. Die Kehrseite: Sie bleiben Mieter der Plattform, und die Monatsgebühr läuft unbegrenzt weiter.
WordPress und eigenes Hosting: am flexibelsten, am anspruchsvollsten
WordPress selbst, die freie Software, kostet nichts. Sie zahlen die Domain, je nach Endung und Anbieter meist zwischen 10 und 20 € pro Jahr (eine .de vergibt die Registrierungsstelle DENIC über Provider, eine .at läuft über nic.at), und das Hosting für wenige Euro pro Monat bei einem der vielen deutschen oder österreichischen Provider.
Auf dem Papier unschlagbar. In der Praxis müssen Sie installieren, ein Theme auswählen, Sicherheitsupdates einspielen und selbst debuggen, wenn ein Plugin das Layout zerlegt. Wer daran keine Freude hat, verliert schnell mehr Zeit, als er Geld spart. Sinnvoll, wenn Sie es können, oder wenn jemand im Umfeld sich wirklich dauerhaft verpflichtet.
Freelancer oder Agentur: abgeben, aber mit klaren Regeln
Ein Freelancer oder eine kleine Agentur liefert eine maßgeschneiderte Website. Die Preise streuen enorm nach Region und Anspruch: von einigen Hundert Euro für eine einfache Visitenkarten-Seite beim Selbstständigen bis zu mehreren Tausend Euro in der Agentur, plus laufende Wartung.
Zwei Fragen vor der Unterschrift ersparen Ihnen 80 Prozent der bösen Überraschungen:
- „Wer aktualisiert die Speisekarte, und was kostet jede Änderung?“ Lautet die Antwort „schicken Sie uns eine Mail, wir rechnen nach Aufwand ab“, lassen Sie es: Ihre Karte ändert sich schneller als Ihr Budget.
- „Läuft die Domain auf meinen Namen?“ Die Domain muss Ihnen gehören. Ein Dienstleister, der sie auf sich registriert, macht Sie abhängig.
Branchenlösungen aus der Gastronomie
Manche Gastro-Tools (Reservierung, Bestellung, Gutscheinverkauf) liefern eine Mini-Website oder öffentliche Profilseite mit. Der Vorteil: eine einzige Oberfläche, keine doppelte Datenpflege. Die Grenze: Das Ergebnis ist standardisiert, und Ihre Sichtbarkeit hängt komplett am Anbieter.
Seien wir ehrlich, was uns selbst betrifft: ViteUneTable baut Ihnen keine Website. Wir liefern den Reservierungsbaustein, eine Online-Reservierungsseite in Ihren Farben, auf die jede beliebige Website verlinken kann, egal womit sie gebaut wurde. Das ist Absicht: Ihre Website gehört Ihnen, unsere Aufgabe ist, dass sie Reservierungen annehmen kann.
Die klassischen Fehler, die Gäste kosten
Sie wiederholen sich von Website zu Website, und jeder davon ist an einem Abend behoben.
Die Speisekarte als eingescanntes PDF
Fehler Nummer eins. Ein PDF, erst recht der Scan der Papierkarte, zwingt den mobilen Gast, eine Datei herunterzuladen und dann in einem unscharfen Bild herumzuzoomen. Viele geben auf, bevor sie die Tagessuppe gelesen haben. Ein PDF ist außerdem weder für Google gut lesbar noch für die Screenreader sehbehinderter Menschen.
Die Lösung ist simpel: Tippen Sie die Karte als Text in eine Seite Ihrer Website. Das PDF können Sie zusätzlich verlinken, aber nie als einzigen Zugang zur Karte.
Die nie aktualisierte Website
Die Karte von vor zwei Jahren, die Öffnungszeiten von vor dem Umbau, das Banner „Frohe Weihnachten“ im Mai. Eine veraltete Website ist schlimmer als keine: Sie verbreitet aktiv falsche Informationen, und jeder Fehler endet mit einem enttäuschten Gast vor verschlossener Tür.
Daher die Regel von oben: Stellen Sie nur online, was Sie sicher pflegen werden. Eine aktuelle Ein-Seiten-Website schlägt zehn veraltete Unterseiten.
Keine mobile Version
Die meisten Besucher kommen vom Smartphone, oft unterwegs oder vom Sofa aus, genau in dem Moment, in dem die Entscheidung fällt. Eine Website, die auf dem Handy unlesbar ist, mit winziger Schrift, unantippbaren Buttons und abgeschnittenen Tabellen, ist nutzlos. Alle aktuellen Baukästen liefern von Haus aus mobiltaugliche Seiten; tut Ihre das nicht, ist das das Signal für einen Neuanfang.
Die versteckte oder fehlende Reservierung
Ein Gast, den Ihre Karte überzeugt hat, muss sofort reservieren können, solange die Lust da ist. Muss er erst eine Nummer suchen, sich vornehmen, morgen anzurufen, oder ein Formular ohne verlässliche Antwort ausfüllen, verdunstet ein Teil davon. Der gut sichtbare Reservieren-Button auf jeder Seite ist die rentabelste Verbesserung Ihrer gesamten Website.
Lokales SEO in der Grundausstattung: gefunden werden ohne Agentur
Für das Wesentliche braucht ein unabhängiges Restaurant keine SEO-Agentur. Vier Maßnahmen genügen:
- Verknüpfen Sie Google-Profil und Website in beide Richtungen: Das Feld „Website“ im Profil zeigt auf Ihre Seite, und Ihre Seite nennt exakt denselben Namen, dieselbe Adresse und Telefonnummer. Diese Konsistenz ist für Google ein grundlegendes Vertrauenssignal.
- Benennen Sie die Dinge so, wie Ihre Gäste suchen: Der Titel Ihrer Startseite enthält Küche und Stadt („Trattoria Bella, italienisches Restaurant in Graz“), nicht nur „Willkommen“. Genau das tippen die Leute ein.
- Pflegen Sie Ihre Bewertungen: Google-Rezensionen wiegen schwer im lokalen Ranking und in der Entscheidung der Gäste. Wie Sie systematisch mehr Google-Bewertungen für Ihr Restaurant bekommen, haben wir in einem eigenen Leitfaden beschrieben.
- Bleiben Sie schnell und schlank: komprimierte Fotos, keine Videos mit Autoplay. Eine Seite, die im Mobilfunknetz acht Sekunden lädt, hat ihren Besucher schon verloren.
Ist dieses Fundament gelegt, bleibt die beste Suchmaschinenoptimierung die Verlässlichkeit: korrekte Öffnungszeiten, eine aktuelle Karte und Bewertungen, auf die Sie antworten.
Online-Reservierung einbinden, ohne die Website neu zu bauen
Zum Schluss die gute Nachricht: Egal welche Website Sie haben oder wählen, die Online-Reservierung einzubinden erfordert weder Relaunch noch Entwickler.
Das Prinzip mit ViteUneTable: Ihr Restaurant bekommt eine eigene Online-Reservierungsseite. Auf Ihrer Website setzen Sie einfach einen Button oder Link „Reservieren“, der dorthin führt. Das funktioniert mit Jimdo, Wix, WordPress, einer Agentur-Website oder einem Onepager: Überall, wo ein Link Platz hat, können Reservierungen ankommen.

Konkret:
- die kostenlose Version reicht für den Start: unbegrenzte Online-Reservierungen, 0 % Provision auf Ihre Gedecke, keine Vertragsbindung;
- der Gast reserviert in zwei Klicks, rund um die Uhr, und bekommt seine Bestätigung automatisch per E-Mail;
- alle Reservierungen landen in einem einzigen Tischplan, die von der Website genauso wie die telefonischen;
- derselbe Link passt auch ins Google-Profil und in die Social-Media-Bios, und mit dem Standard-Paket für 29 € netto pro Monat aktivieren Sie zusätzlich den Button Reservieren mit Google direkt auf Ihrem Profil.
Ihre Website erzählt Ihre Küche; der Reservieren-Button macht aus Lesern Gedecke. Beides zusammen ergibt die komplette Kette: auf Google gefunden, von der Website überzeugt, an Ihrem Tisch gelandet.
Häufige Fragen
Kommt ein Restaurant auch ohne Website aus?
Technisch ja, ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil sichert das Minimum an Sichtbarkeit. Aber laut der Bitkom-Befragung von 2024 schauen sich 53 Prozent der Menschen in Deutschland vor dem Besuch eines neuen Lokals online die Speisekarte an. Ohne eigene Website überlassen Sie diesen entscheidenden Moment Ihrem Profil, den Bewertungen oder Drittplattformen. Eine einfache Website mit wenigen Seiten fängt diese Gäste für kleines Geld auf.
Was kostet eine Website für ein Restaurant?
Rechnen Sie grob mit 10 bis 40 € pro Monat bei einem Baukasten wie Jimdo oder Wix, mit wenigen Euro pro Monat für Hosting plus rund 10 bis 20 € pro Jahr für die Domain, wenn Sie selbst ein WordPress aufsetzen, und mit einigen Hundert bis mehreren Tausend Euro bei Freelancer oder Agentur, Wartung extra. Das richtige Budget ist das, bei dem Sie die Speisekarte selbst und kostenlos aktualisieren können.
Ist ein Impressum für meine Restaurant-Website Pflicht?
Ja, in beiden Ländern. In Deutschland verlangt § 5 DDG unter anderem Name, ladungsfähige Anschrift und schnelle Kontaktmöglichkeiten. In Österreich gelten die Informationspflichten nach § 5 ECG und die Offenlegungspflicht nach § 25 Mediengesetz nebeneinander; die WKO stellt kostenlose Musterimpressen bereit. Dazu kommt in beiden Ländern die Datenschutzerklärung nach DSGVO.
Muss meine Restaurant-Website barrierefrei sein?
Für die meisten unabhängigen Restaurants derzeit nicht verpflichtend: BFSG (Deutschland) und BaFG (Österreich) nehmen Dienstleister aus, die weniger als zehn Personen beschäftigen und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme erreichen. Liegen Sie darüber und bieten online Reservierung oder Bestellung an, greift die Pflicht seit dem 28. Juni 2025. Gute Kontraste und klar beschriftete Buttons lohnen sich unabhängig davon.
Reicht Instagram oder Facebook statt einer Website?
Nein. Soziale Netzwerke zeigen Stimmung und binden Stammgäste, aber es fehlen die vollständige Karte mit Preisen, strukturierte Öffnungszeiten und ein echter Reservieren-Button, und Ihr Auftritt bleibt den Regeln und dem Algorithmus der Plattform ausgeliefert. Nutzen Sie Social Media als Verstärker, mit dem Link zu Ihrer Website oder Reservierungsseite in der Bio.
Wie binde ich einen Reservieren-Button auf Jimdo, Wix oder WordPress ein?
Legen Sie in der Navigation einen Button oder Link an und lassen Sie ihn auf Ihre Online-Reservierungsseite zeigen. Bei ViteUneTable ist diese Seite in der kostenlosen Version enthalten: Adresse kopieren, in den Button einfügen, fertig. Ihre Website nimmt ab sofort Reservierungen mit 0 % Provision an, ganz ohne technischen Umbau.
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