E-Mail-Marketing für Restaurants: der Newsletter, der Tische füllt
Jeder Beitrag auf Instagram oder Facebook erreicht die Menschen, die der Algorithmus auswählt, zu einem Zeitpunkt, den der Algorithmus bestimmt. Jede E-Mail erreicht das Postfach eines Menschen, der schon bei Ihnen gegessen hat, genau dann, wenn Sie es entscheiden. Dieser Unterschied macht die E-Mail zum wirksamsten Marketingkanal, den ein unabhängiges Restaurant besitzt: Der Verteiler gehört Ihnen, niemand kassiert pro Reservierung mit, und keine Plattform ändert über Nacht die Spielregeln.
Trotzdem verschicken die meisten Betriebe entweder gar nichts oder zweimal im Jahr einen Rundbrief an alle. Dieser Leitfaden deckt die ganze Kette ab: wie Sie den Verteiler über Ihre Reservierungen aufbauen, was in Deutschland und Österreich rechtlich gilt (inklusive des BGH-Urteils, das viele Gastronomen nicht kennen), welche Inhalte wirklich Tische füllen, wie oft Sie senden sollten, welche Tools genügen und woran Sie den Erfolg ehrlich messen.
Warum E-Mail für die Gastronomie mehr leistet als Social Media
Social Media und Newsletter sind keine Konkurrenten, sie haben verschiedene Aufgaben. Instagram zeigt Fremden, dass es Sie gibt. Die E-Mail erinnert Menschen, die Ihre Küche bereits kennen, daran, wiederzukommen. Für ein Restaurant ist der zweite Hebel der wirtschaftlich stärkere, aus drei Gründen:
- Sie erreichen Gäste, nicht Publikum. Jede Adresse auf Ihrem Verteiler gehört zu einer Person, die bei Ihnen reserviert und gegessen hat. Eine neue Saisonkarte interessiert diese Person nachweislich mehr als einen zufälligen Follower.
- Der Kanal gehört Ihnen. Ein Algorithmus-Update kann Ihre organische Reichweite halbieren; Ihren E-Mail-Verteiler kann Ihnen niemand nehmen. Er ist ein Betriebsvermögen, das mit jedem Service wächst.
- Die Kosten liegen nahe null. Kein Werbebudget, keine Provision, kein Agenturhonorar. Eine E-Mail an 1.000 frühere Gäste kostet mit den Tools weiter unten wenige Euro oder gar nichts.
Der Haken: Ein Verteiler entsteht nicht von allein. Und genau hier haben Restaurants einen strukturellen Vorteil, den kaum ein Betrieb nutzt.
Die Reservierung ist Ihre beste Adressquelle
Der schwierigste Teil des E-Mail-Marketings ist nicht das Schreiben, sondern echte Adressen echter Gäste zu haben. Das Reservierungsbuch aus Papier und das Telefon hinterlassen nichts Verwertbares; die Visitenkarten-Box an der Theke sammelt eine Handvoll Adressen ohne Kontext und, wie wir gleich sehen, auf wackliger Rechtsgrundlage.
Online-Reservierungen lösen das Problem an der Quelle. Wer über Ihren eigenen Reservierungslink einen Tisch bucht, tippt Name und E-Mail-Adresse selbst ein, verknüpft mit einem echten Besuch: Datum, Personenzahl, manchmal ein Anlass in den Notizen. Das ist die sauberste denkbare Grundlage für einen Verteiler, praktisch (keine Tippfehler aus der Zettelwirtschaft) wie rechtlich (eine dokumentierte Kundenbeziehung). Mit einem eigenen Online-Reservierungssystem mit kostenloser Version wie ViteUneTable erfasst jede Reservierung die E-Mail-Adresse des Gastes automatisch, mit 0 % Provision und ohne Gedeckgebühr. Ein Restaurant mit 40 Gedecken pro Abend baut so realistisch innerhalb eines Jahres einen Verteiler mit mehreren tausend echten Gästen auf, ohne eine einzige Adresse von Hand zu erfassen.
Wie Sie diese Gästedatenbank insgesamt sauber führen, von Speicherfristen bis zum Auftragsverarbeitungsvertrag, behandelt unser Leitfaden zu Gästedaten und DSGVO im Restaurant. Hier konzentrieren wir uns auf die Frage, die Gastronomen am meisten verunsichert: Wem dürfen Sie überhaupt schreiben?
Rechtssicher versenden: die Regeln in Deutschland und Österreich
Die gute Nachricht vorweg: Die Rechtslage ist deutlich gastfreundlicher als ihr Ruf. Beide Länder erlauben Werbe-E-Mails an die eigenen Gäste auch ohne gesonderte Einwilligung, unter klaren Bedingungen. Was folgt, ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Deutschland: die Bestandskunden-Ausnahme des § 7 UWG
Werbe-E-Mails an Privatpersonen setzen in Deutschland grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus. Für Ihre eigenen Gäste macht § 7 Abs. 3 UWG eine Ausnahme. Sie dürfen ohne Einwilligung schreiben, wenn vier Bedingungen zusammen erfüllt sind:
- Sie haben die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einer Dienstleistung an den Gast erhalten (eine Reservierung mit anschließendem Besuch erfüllt das);
- Sie bewerben eigene ähnliche Leistungen, also Ihr Restaurant, nicht fremde Angebote;
- der Gast hat der Nutzung nicht widersprochen;
- Sie haben bei der Erhebung der Adresse und in jeder einzelnen E-Mail klar auf das jederzeitige, kostenlose Widerspruchsrecht hingewiesen.
Punkt 4 ist der, an dem es in der Praxis scheitert: Der Hinweis muss schon im Reservierungsformular stehen, nicht erst im ersten Newsletter. Ein Satz genügt („Wir informieren Sie gelegentlich per E-Mail über Neuigkeiten aus unserem Haus; Sie können dem jederzeit widersprechen"). Fehlt er bei der Erhebung, greift die Ausnahme nicht. Und eine gekaufte Adressliste fällt niemals darunter.
Das BGH-Urteil, das viele Gastronomen überrascht: auch die Bewertungsbitte ist Werbung
Viele Betriebe glauben, eine freundliche Nachfrage („Wie hat es Ihnen bei uns geschmeckt? Bewerten Sie uns auf Google!") sei keine Werbung und deshalb frei erlaubt. Der Bundesgerichtshof sieht das anders. Mit Urteil vom 10. Juli 2018 (Az. VI ZR 225/17) hat der BGH entschieden, dass eine Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail Werbung ist, selbst wenn sie in einer ansonsten zulässigen Rechnungs-E-Mail mitgeschickt wird, wie die Wettbewerbszentrale zum Urteil erläutert. Die Begründung: Solche Anfragen dienen der Kundenbindung und der Förderung künftiger Geschäfte, und genau das ist der Werbebegriff.
Für Ihr Restaurant heißt das konkret: Die Reservierungsbestätigung und die Erinnerung vor dem Besuch sind Vertragserfüllung und brauchen keine Einwilligung. Die E-Mail nach dem Besuch mit der Bitte um eine Google-Bewertung ist dagegen Werbung und braucht dieselbe Grundlage wie ein Newsletter: die Bestandskunden-Ausnahme mit korrektem Hinweis bei der Erhebung, oder eine Einwilligung. Wer beides in eine Nachricht mischt, macht aus einer zulässigen E-Mail eine abmahnfähige.
Österreich: § 174 TKG 2021 und die ECG-Liste
Österreich regelt dieselbe Frage im Telekommunikationsgesetz, mit fast identischem Ergebnis. Nach der Zusammenfassung der Wirtschaftskammer Österreich erlaubt § 174 Abs. 4 TKG 2021 E-Mail-Werbung an bestehende Gäste ohne vorherige Zustimmung, wenn Sie die Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf oder einer Dienstleistung erhalten haben, eigene ähnliche Leistungen bewerben und der Gast die Zusendung schon bei der Erhebung sowie in jeder Nachricht kostenlos und problemlos ablehnen kann und das bisher nicht getan hat.
Eine österreichische Besonderheit kommt dazu: Vor jedem Versand müssen Sie die ECG-Liste der Regulierungsbehörde RTR prüfen, in die sich Personen eintragen können, die generell keine Werbe-E-Mails erhalten wollen. An eingetragene Adressen dürfen Sie auch unter der Bestandskunden-Ausnahme nicht senden. Die gängigen Versandtools aus dem Abschnitt weiter unten nehmen Ihnen diesen Abgleich nicht automatisch ab; der Abgleich ist über die RTR möglich und gehört in Österreich zur Routine vor jeder Aussendung.
Für alle anderen Adressen: Double-Opt-in
Für Adressen, die nicht aus einer Reservierung mit Besuch stammen (das Anmeldeformular auf Ihrer Website, die Gewinnspielkarte vom Stadtfest), bleibt die Einwilligung Pflicht, und Sie müssen sie im Streitfall beweisen können: Art. 7 DSGVO legt die Nachweispflicht ausdrücklich beim Verantwortlichen. Der etablierte Standard dafür ist das Double-Opt-in: Der Gast trägt seine Adresse ein und bestätigt sie über einen Link in einer neutralen Bestätigungs-E-Mail. Erst dann kommt die Adresse auf den Verteiler. Jedes seriöse Newsletter-Tool erledigt das automatisch; eine einfache Anmeldung ohne Bestätigung sollten Sie nirgendwo mehr einsetzen.
Drei Regeln gelten schließlich überall: Kaufen Sie nie eine Adressliste (unzulässig, ruinös für die Zustellbarkeit, und niemand darauf kennt Ihre Küche). Machen Sie das Abmelden mit einem Klick möglich (ein Gast, der sich still abmeldet, kommt vielleicht trotzdem wieder essen; einer, den Sie festhalten, sicher nicht). Und halten Sie transaktionale und werbliche E-Mails strikt getrennt.
Inhalte, die Reservierungen bringen
Der generische Rundbrief („Neues aus unserem Haus") erntet höfliches Desinteresse. E-Mails mit einem konkreten Anlass zum Reservieren bringen Reservierungen. Diese fünf Formate verdienen ihren Platz im Kalender fast jedes Restaurants.
Die neue Saisonkarte

Jeder Kartenwechsel ist ein legitimer Grund, dem gesamten Verteiler zu schreiben, und es ist die einfachste E-Mail überhaupt: drei Gerichte, ein Foto, ein Reservierungslink. Ihre Gäste wollen das wirklich wissen, deshalb funktioniert dieses Format so zuverlässig. Nebenbei positioniert es Ihr Haus als eines, das sich weiterentwickelt, statt als eines, das man „schon kennt". Spargel im Frühjahr, Wild und Gansl im Herbst: Die Saison schreibt Ihnen den Redaktionsplan von selbst.
Feiertage und Anlässe
Valentinstag, Muttertag, Firmen-Weihnachtsfeiern, Silvester: Für diese Termine reservieren Gäste Wochen im Voraus, und wer zuerst schreibt, bekommt die Reservierung. Eine kurze E-Mail drei bis vier Wochen vorher („Wir nehmen jetzt Reservierungen für den Valentinstag an", mit Datum, Menü und Link) schlägt jeden Social-Media-Beitrag, weil sie Menschen erreicht, die Ihre Küche schon kennen. Wie Sie solche Spitzentage insgesamt planen, von der Menügestaltung bis zum Umgang mit No-Shows, zeigt unser Leitfaden zu Valentinstag und Feiertagen im Restaurant.
Das Angebot für schwache Tage
Ihr Verteiler ist der schnellste Hebel für die Abende, die wehtun: den Dienstag und Mittwoch, die dieselbe Miete und dasselbe Personal kosten wie der Samstag. Ein Angebot, das nur an diesen Abenden gilt (ein Themenmenü, ein Glas Wein zur Reservierung, die Rückkehr eines Klassikers), kostet Sie Marge genau dort, wo die Alternative ein leerer Tisch war. Das komplette Instrumentarium dafür, von Events bis Kooperationen, steht im Beitrag zum Füllen des Restaurants an schwachen Tagen.
Die Einladung nur für Stammgäste
Wählen Sie Ihre besten Gäste aus, die Namen, die Ihr Team kennt, und laden Sie sie zu etwas ein, das nicht öffentlich buchbar ist: der erste Abend der neuen Karte, ein Winzerabend, die Eröffnung des Gastgartens. Exklusivität kostet nichts und baut genau die Bindung auf, die ein Haus im Januar voll hält. Das ist Gästebindung mit anderen Mitteln; wie Sie systematisch Stammgäste gewinnen und halten, haben wir separat beschrieben.
Die Reaktivierung
Gäste bleiben selten weg, weil etwas schiefging; sie vergessen Sie schlicht zugunsten der Neueröffnung nebenan. Eine E-Mail an Adressen ohne Reservierung seit etwa sechs Monaten („Wir haben Sie vermisst, das ist neu bei uns") holt einen Teil davon zurück, zu Kosten nahe null. Schon ein einziger zurückgewonnener Tisch pro Aussendung bezahlt die Schreibarbeit mehrfach.
Wie oft sollte ein Restaurant einen Newsletter versenden?
Es gibt keine magische Zahl, aber ein verlässliches Prinzip: Senden Sie, wenn es einen konkreten Anlass zum Reservieren gibt, und nie, weil der Kalender es sagt. Für die meisten unabhängigen Restaurants landet das bei ein bis zwei E-Mails pro Monat, mit Spitzen um Kartenwechsel und Feiertage.
Die Fehler liegen an den Rändern. Wer wöchentlich ohne Inhalt sendet, trainiert seine Gäste erst zum Ignorieren, dann zum Abmelden. Wer zweimal im Jahr sendet, lässt den Verteiler kalt werden: Gäste vergessen, dass sie sich angemeldet haben, markieren die Mail als Spam, und die Postfachanbieter sortieren Sie aus. Ein tragfähiger Minimalrhythmus: eine E-Mail pro Kartenwechsel (drei bis vier im Jahr), eine pro Feiertag, den Sie bespielen, dazu pro Quartal eine Aktion für schwache Tage oder eine Reaktivierung. Das ergibt 8 bis 12 Aussendungen im Jahr, jede mit einem echten Grund.
Betreffzeilen: die 40 Zeichen, die alles entscheiden
Die meisten Ihrer Gäste lesen die Betreffzeile am Handy, wo ungefähr die ersten 40 Zeichen sichtbar bleiben. Ein paar Regeln, die sich in der Praxis halten:
- Das Konkrete nach vorn. „Die Wildkarte startet Donnerstag" schlägt „Neuigkeiten aus dem Gasthaus". Das konkrete Gericht schlägt die Kategorie: „Der Schweinsbraten ist zurück" schlägt „Neue Saisonkarte".
- Ihr Restaurantname ist Ihre Öffnungsrate. Der Absendername muss der Name Ihres Hauses sein, nicht der einer Person oder eines Tools.
- Kein Spam-Theater. GROSSBUCHSTABEN, drei Ausrufezeichen und „GRATIS!!!" schaden der Zustellbarkeit, und eine irreführende Betreffzeile ist zudem wettbewerbsrechtlich angreifbar.
- Ehrlichkeit verzinst sich. Verspricht der Betreff ein Angebot, steht das Angebot in der E-Mail. Jeder Köder kauft eine Öffnung heute zum Preis von zehn ignorierten E-Mails später.
Nutzen Sie den Preheader (den grauen Vorschautext hinter dem Betreff) als zweiten Satz, nicht als Wiederholung: Betreff „Der Schweinsbraten ist zurück", Preheader „Dazu ein Dienstagsangebot in der ersten Woche".
Welches Tool brauchen Sie?
Zum Start brauchen Sie kein Marketingwerkzeug, sondern einen sauberen Verteiler und einen Reservierungslink. Sobald das Volumen ein richtiges Tool rechtfertigt, sind die gängigen Optionen im Restaurantmaßstab günstig, und im deutschsprachigen Raum gibt es gute Anbieter mit Servern in Europa (Stand: August 2026, Details auf den verlinkten Preisseiten):
| Tool | Kostenloser Einstieg | Anmerkung |
|---|---|---|
| Brevo | Kostenloses Paket mit bis zu 300 E-Mails pro Tag (Preisseite) | Europäischer Anbieter; bezahlt wird nach E-Mail-Volumen, nicht nach Kontaktzahl |
| CleverReach | Tarif „Lite": dauerhaft kostenlos bis 250 Empfänger und 1.000 E-Mails pro Monat (Preisseite) | Deutscher Anbieter, deutschsprachiger Support |
| rapidmail | Kostenlos testen, danach kostenpflichtig (Anbieterseite) | Deutscher Anbieter, nach eigenen Angaben stehen alle Server in Deutschland |
Alle drei erledigen die rechtliche Grundausstattung automatisch: Double-Opt-in, Abmeldelink in jeder E-Mail, Impressumsangaben im Footer. Allein das rechtfertigt ein echtes Tool gegenüber der BCC-Liste aus dem privaten Postfach, die nebenbei ein Datenschutzrisiko ist (ein offener Verteiler im An-Feld ist eine meldepflichtige Panne). Exportieren Sie Ihre Reservierungskontakte regelmäßig und importieren Sie sie in das Tool: Das Reservierungssystem bleibt die Quelle der Wahrheit dafür, wer wirklich bei Ihnen gegessen hat.
Eines sollte Ihr Reservierungssystem dabei ohnehin ohne Marketingtool leisten: Bestätigungen und Erinnerungen. Bei ViteUneTable ist die Bestätigungs-E-Mail zur Reservierung in der kostenlosen Version enthalten; das Standard-Paket (29 € netto pro Monat) ergänzt automatische E-Mails im eigenen Erscheinungsbild, inklusive Erinnerung vor dem Service. Diese transaktionalen E-Mails sind keine Werbung, aber es sind die E-Mails, die Ihre Gäste am zuverlässigsten lesen, und sie gewöhnen Ihre Gäste leise daran, E-Mails aus Ihrem Haus zu erwarten, zu öffnen und ihnen zu vertrauen.
Erfolg messen: warum die Öffnungsrate lügt
Jahrelang war die Öffnungsrate die Reflexkennzahl. Sie ist nicht mehr belastbar. Seit iOS 15 lädt Apples Mail Privacy Protection Bilder so vor, dass der Absender, in Apples eigenen Worten, nicht mehr erkennen kann, wann eine E-Mail geöffnet wurde, und die IP-Adresse maskiert wird. In der Praxis zählen E-Mails an Apple-Mail-Nutzer als geöffnet, ob ein Mensch sie je gesehen hat oder nicht. Die Öffnungsrate ist damit systematisch aufgebläht und für Vergleiche wertlos.
Messen Sie stattdessen, was ein Restaurant wirklich interessiert, in dieser Reihenfolge:
- Ausgelöste Reservierungen. Die einzige Kennzahl, die Miete zahlt. Vergleichen Sie im Reservierungskalender die beworbenen Tage mit einer normalen Woche.
- Klicks auf den Reservierungslink. Klick-Tracking funktioniert weiterhin und zeigt, welche Inhalte und Betreffzeilen zum Handeln bewegen.
- Eingelöste Angebote. Trug die E-Mail ein Angebot („Erwähnen Sie den Newsletter"), zählen Sie es an der Kasse.
- Abmelderate. Ein leises Tröpfeln ist normal; ein Sprung nach einer Aussendung heißt, dass Frequenz oder Inhalt danebenlagen.
Die Öffnungsrate taugt, wenn überhaupt, als grobe Richtungsangabe innerhalb desselben Verteilers, nie als Erfolgszahl.
Häufige Fragen
Darf ich meinen Gästen ohne Einwilligung einen Newsletter schicken?
Ja, unter Bedingungen. In Deutschland erlaubt § 7 Abs. 3 UWG Werbe-E-Mails an eigene Kunden für ähnliche Leistungen, wenn die Adresse im Zusammenhang mit einer Leistung erhoben wurde und Sie bei der Erhebung sowie in jeder E-Mail auf das Widerspruchsrecht hinweisen. In Österreich gilt Vergleichbares nach § 174 Abs. 4 TKG 2021, zusätzlich ist vor jedem Versand die ECG-Liste der RTR zu prüfen. Gekaufte Adressen sind in beiden Ländern tabu.
Ist die Bitte um eine Google-Bewertung nach dem Besuch Werbung?
Ja. Der BGH hat mit Urteil vom 10. Juli 2018 (VI ZR 225/17) entschieden, dass Kundenzufriedenheitsanfragen per E-Mail Werbung sind, selbst als Anhang einer Rechnung. Eine Bewertungsbitte braucht deshalb dieselbe Rechtsgrundlage wie ein Newsletter: die Bestandskunden-Ausnahme mit korrektem Hinweis bei der Adresserhebung oder eine Einwilligung.
Wie baue ich einen Verteiler auf, wenn die meisten Gäste telefonisch reservieren?
Verlagern Sie Reservierungen ins Netz. Ein kostenloser Reservierungslink auf Ihrem Google-Unternehmensprofil, auf Instagram und Ihrer Website erfasst die E-Mail-Adresse jedes Gastes automatisch bei der Reservierung, ohne Abtippen und mit dokumentierter Kundenbeziehung. Schon ein Drittel der Telefonreservierungen online ergibt binnen Monaten einen echten Verteiler.
Wie oft sollte ein Restaurant einen Newsletter versenden?
Ein bis zwei E-Mails pro Monat sind für die meisten unabhängigen Restaurants ein guter Rhythmus: jeder Kartenwechsel, die Feiertage, die Sie bespielen, plus quartalsweise eine Aktion für schwache Tage oder eine Reaktivierung. Senden Sie nur mit konkretem Anlass, und halten Sie den Rhythmus, damit der Verteiler nie kalt wird.
Sind Reservierungsbestätigungen Werbe-E-Mails?
Nein. Bestätigung und Erinnerung dienen der Erfüllung der Reservierung und sind damit Vertragserfüllung, keine Werbung. Sie müssen es aber bleiben: Sobald eine „Bestätigung" mit einem Angebot oder einer Bewertungsbitte aufmacht, wird sie rechtlich zur Werbe-E-Mail, und die vollen Regeln gelten.
Was ist eine gute Öffnungsrate für Restaurant-Newsletter?
Seit Apples Mail Privacy Protection verhindert, dass Absender das Öffnen einer E-Mail erkennen, sind Öffnungsraten aufgebläht und Benchmarks weitgehend Rauschen. Beurteilen Sie Aussendungen stattdessen an Klicks auf den Reservierungslink, an Reservierungen an den beworbenen Tagen und an eingelösten Angeboten.
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