Außengastronomie: Genehmigung, Kosten und Regeln für Terrasse, Biergarten und Schanigarten
Ein paar Tische in der Sonne, und Ihr Lokal spielt in einer anderen Liga: mehr Gedecke, eine lebendige Visitenkarte für jeden Passanten, eine Stimmung, die kein Gastraum bieten kann. Zwischen der Idee und dem ersten draußen servierten Teller steht allerdings die Behörde. Der Gehsteig gehört Ihnen nicht, und wer ohne Genehmigung aufstellt, riskiert Bußgeld und den Abbau.
Dieser Leitfaden behandelt beide Seiten des Themas, für Deutschland und Österreich getrennt, denn die Rechtslage ist unterschiedlich. Zuerst die Genehmigung: die Sondernutzungserlaubnis in deutschen Städten, die Schanigarten-Bewilligung in Österreich, dazu Gebühren, Lärmschutz und Heizstrahler. Danach der Teil, den fast kein Ratgeber anspricht: Wie managt man Reservierungen für eine Kapazität, die sich mit dem Wetter ändert?
Das Wichtigste in Kürze:
- Tische auf Gehsteig, Platz oder Parkstreifen brauchen in Deutschland eine Sondernutzungserlaubnis der Kommune, in Österreich eine Gebrauchserlaubnis (in Wien: die Schanigarten-Bewilligung);
- die Gebühren setzt jede Stadt selbst fest: von 12,50 € pro m² und Jahr in Berlin bis 24,50 € pro m² und Monat in der Wiener City;
- ab 22 Uhr gelten fast überall strengere Lärmregeln, viele Kommunen begrenzen die Betriebszeit der Außenfläche;
- eine Terrasse auf rein privatem Grund braucht keine Sondernutzungserlaubnis, aber oft eine baurechtliche oder gewerberechtliche Freigabe;
- Praxisregel für Reservierungen: verkaufen Sie online nur die garantierte Kapazität und versprechen Sie nie einen bestimmten Terrassentisch.
Deutschland: die Sondernutzungserlaubnis für Flächen auf öffentlichem Grund
Wann brauchen Sie eine Genehmigung?
Sobald Ihre Tische, Stühle oder Pflanzkübel auf öffentlichem Straßenland stehen, also auf dem Gehsteig, einem Platz oder einem Parkstreifen, liegt eine Sondernutzung vor. Die Erlaubnis dafür erteilt die Kommune, meist das Straßen- und Grünflächenamt, das Ordnungsamt oder das Bezirksamt. Die Details regelt jede Stadt in einer eigenen Sondernutzungssatzung: erlaubte Flächen, Mobiliar, Zeiten und Gebühren.
Gehört die Fläche dagegen Ihnen oder Ihrem Vermieter (Innenhof, eigener Biergarten, Vorgarten auf dem Grundstück), entfällt die Sondernutzungserlaubnis. Ganz ohne Behörde geht es trotzdem selten: Die Außenfläche muss in der Regel von der Gaststättenerlaubnis beziehungsweise der Baugenehmigung abgedeckt sein. Fragen Sie beim Ordnungsamt oder Bauamt nach, bevor Sie investieren.
Der Antrag: Unterlagen und Fristen
Die Anforderungen ähneln sich bundesweit. Berlin verlangt laut der offiziellen Dienstleistungsbeschreibung Herausstellen von Tischen und Stühlen einen ausgefüllten Antrag, eine Lageskizze mit der genauen Fläche und dem Zeitraum sowie eine Kopie der Gewerbeanmeldung; zuständig ist immer der Bezirk, in dem das Lokal liegt. München fordert für eine Freischankfläche laut dem offiziellen Antragsportal zusätzlich einen maßstabsgetreuen Plan im Maßstab 1:100 und Fotos der Umgebung.
Rechnen Sie je nach Stadt mit einigen Wochen bis mehreren Monaten Bearbeitungszeit. Wer im Frühjahr eröffnen will, stellt den Antrag am besten im Winter. Und: Keine Antwort ist keine Zustimmung. Ohne schriftliche Erlaubnis bleibt der Gehsteig frei.

Was kostet die Außengastronomie? Berlin und München als Beispiele
Einen bundesweiten Tarif gibt es nicht, jede Kommune hat ihre eigene Gebührenordnung. Zwei Großstädte zur Orientierung:
| Stadt | Sondernutzungsgebühr | Verwaltungsgebühr |
|---|---|---|
| Berlin | 12,50 bis 16,25 € pro m² und Jahr, je nach Wertstufe der Straße | 100 € pro Jahr bis 15 m², 200 € pro Jahr bis 30 m² |
| München | 16 bis 77 € pro m² und Jahr, je nach Straßengruppe | 180 € für die Erstgenehmigung |
Quellen: service.berlin.de und stadt.muenchen.de.
Die Spannbreite zeigt das Prinzip: Eine Fußgängerzone in Toplage kostet ein Vielfaches der Nebenstraße. In kleineren Gemeinden liegen die Sätze oft deutlich darunter. Holen Sie die Gebührentabelle Ihrer Kommune ein, bevor Sie Mobiliar bestellen, denn die Abgabe gehört in Ihre Rentabilitätsrechnung wie Personal und Parasole.
Lärmschutz und Sperrzeiten: die 22-Uhr-Grenze
Die erste Beschwerdequelle bei Außengastronomie ist nicht das Bier, sondern der Geräuschpegel am Abend. Maßstab in Deutschland ist die TA Lärm: Ab 22 Uhr gilt die Nachtzeit mit deutlich niedrigeren Richtwerten, in allgemeinen Wohngebieten etwa 40 dB(A). In der Praxis begrenzen viele Städte die Betriebszeit von Terrassen und Schankvorgärten deshalb auf 22 oder 23 Uhr, geregelt in der Sondernutzungserlaubnis oder einer örtlichen Sperrzeitverordnung.
Bayern hat für seine Biergärten eine berühmte Sonderregel: Die Bayerische Biergartenverordnung erklärt für Biergärten die Zeit von 7 bis 23 Uhr zur Tageszeit. Im Gegenzug müssen Musikdarbietungen spätestens um 22 Uhr enden, die Ausgabe von Speisen und Getränken um 22:30 Uhr, und der An- und Abfahrtsverkehr der Gäste muss bis 23 Uhr abgewickelt sein. Für Sie als Betreiber heißt das überall in Deutschland: Wer die Schlusszeit einhält und den Abend leise ausklingen lässt, behält seine Genehmigung. Lärmbeschwerden von Nachbarn sind der häufigste Grund, warum eine Außenfläche nicht verlängert wird.
Österreich: der Schanigarten und die Gebrauchserlaubnis
Die Bewilligung in Wien: Ablauf, Dauer, Kosten des Antrags
In Österreich läuft die Nutzung öffentlichen Grunds über eine Gebrauchserlaubnis der Gemeinde. Wien hat dafür ein eigenes, gut dokumentiertes Verfahren: Die Bewilligung nach dem Wiener Gebrauchsabgabegesetz beantragen Sie laut dem Amtsweg der Stadt Wien beim zuständigen Betriebsanlagenzentrum, mit bemaßtem Lageplan (inklusive verbleibender Gehsteigbreite), Fotos des Standorts und Prospekten des geplanten Mobiliars. Die erste Bewilligung gilt höchstens ein Jahr, Verlängerungen dann jeweils bis zu sieben Jahre. Die Verwaltungskosten des Antrags liegen laut dem Schanigartenleitfaden der Wirtschaftskammer Wien bei rund 80 €, dazu kommt eine Bundesgebühr von 21 € (13 € bei elektronischer Einreichung mit ID Austria).
Für den laufenden Betrieb gilt das vereinfachte Anzeigeverfahren nach § 76a Gewerbeordnung, wenn der Gastgarten höchstens 75 Verabreichungsplätze hat, maximal von 8 bis 23 Uhr offen ist (im Innenhof 9 bis 22 Uhr) und ohne technische Einrichtungen wie Schankanlagen auskommt. Die Behörde nimmt trotzdem eine individuelle Lärmbeurteilung vor, unter anderem nach der Entfernung zu den nächsten Wohnungsfenstern. In manchen Bezirken und Straßenzügen erlaubt eine Verordnung des Bürgermeisters vom 15. Juni bis 15. September sogar ein Offenhalten bis 24 Uhr; die betroffenen Straßen ändern sich von Jahr zu Jahr.
Außerhalb Wiens gilt dasselbe Prinzip mit anderen Zuständigkeiten: Jede Stadt und Gemeinde vergibt ihre Gebrauchserlaubnis selbst und legt eigene Tarife und Gestaltungsregeln fest. Erkundigen Sie sich am Gemeindeamt oder bei der Fachgruppe Gastronomie Ihrer Wirtschaftskammer, bevor Sie planen.
Was kostet ein Schanigarten in Wien? Die drei Zonen
Die Gebrauchsabgabe richtet sich in Wien nach der Lage, mit drei Tarifzonen (Stand: Jänner 2025, laut WKO-Schanigartenleitfaden):
| Zone | Lage | Abgabe |
|---|---|---|
| Zone 1 | Kernzonen des 1. Bezirks, Innere Mariahilfer Straße | 24,50 € pro m² und Monat |
| Zone 2 | sonstige Fußgänger- und Begegnungszonen, einzelne Einkaufsstraßen | 12,40 € pro m² und Monat |
| Zone 3 | normale Straßen und Wohnstraßen | 2,60 € pro m² und Monat |
Ein 20-m²-Schanigarten in einer Wohnstraße kostet damit etwa 52 € Abgabe im Monat, derselbe Garten am Graben fast das Zehnfache. Da die Gebrauchserlaubnis auch monatsweise erteilt werden kann, zahlen Saisonbetriebe nur die Monate, die sie wirklich nutzen.
Ganzjährig geöffnet: das Ende der Winterpause
Jahrzehntelang war der Schanigarten ein Saisonthema: aufbauen im Frühjahr, wegräumen im Spätherbst. Seit der Novelle vom September 2023, erstmals wirksam im Winter 2023/24, können Wiener Schanigärten ganzjährig stehen bleiben; die frühere Pflicht zur Winterräumung ist entfallen. Wer trotzdem nur die Sommermonate bewilligen lässt, muss am Saisonende sämtliches Mobiliar vom öffentlichen Grund entfernen.
Ob sich die Winteröffnung rechnet, ist eine ehrliche Abwägung: Die Abgabe läuft weiter, die Auslastung hängt am Wetter, und die Beheizung ist streng geregelt, dazu gleich mehr. Für Lagen mit viel Laufkundschaft und windgeschützten Plätzen kann sie sich lohnen, für die Wohnstraße eher selten.
Heizstrahler: was ist auf der Terrasse erlaubt?
In Deutschland gibt es kein bundesweites Verbot von Heizpilzen, die Regeln stehen in den kommunalen Sondernutzungssatzungen. Einige Städte untersagen gasbetriebene Heizstrahler auf öffentlichem Grund aus Klimaschutzgründen, andere erlauben sie ausdrücklich. Prüfen Sie also Ihre Erlaubnis und die Satzung Ihrer Stadt, bevor Sie Geräte anschaffen.
Wien ist strenger: Laut dem Schanigartenleitfaden der WKO Wien werden nur strombetriebene Heizstrahler bewilligt, sie müssen im Antrag eingezeichnet sein, und seit 2024 dürfen sie nur laufen, wenn tatsächlich Gäste im Schanigarten sitzen, sichergestellt durch Bewegungsmelder oder Zeitschaltung. Der Stromtarif muss Ökostrom enthalten, und pro angefangener 4 kW Anschlussleistung fallen 120 € im Jahr an (Stand 2024). Die Empfehlung der Wirtschaftskammer selbst: lieber Decken anbieten als heizen. Aus Kostensicht ist das schwer zu widerlegen.
Wetter und Reservierungen: das eigentliche Tagesgeschäft
Genehmigung erteilt, Mobiliar aufgestellt, und jetzt beginnt das Problem, das in keiner Satzung steht: Ihre Kapazität ist plötzlich variabel. 40 Plätze innen, 70 bei Sonnenschein, und wieder 40, wenn um 19:45 Uhr das Gewitter kommt. Wer seine Reservierungen so führt wie vorher, lehnt an schönen Tagen Gäste ab oder ist an Regenabenden überbucht.
Sollten Gäste einen Terrassentisch reservieren können?
Die Nachfrage ist real: „Bitte einen Tisch draußen.“ Einen bestimmten Terrassentisch bei der Reservierung zu garantieren ist trotzdem eine Falle. Kippt das Wetter, müssen Sie den Gast entweder nach innen umsetzen (und seine Enttäuschung managen) oder den Tisch im Regen leer stehen lassen. Die Praxis erfahrener Betriebe:
- Reserviert wird ein Platz, kein Standort. Die Reservierung garantiert einen Tisch, die Zuteilung bleibt beim Haus.
- Der Terrassenwunsch wird notiert, nie versprochen. Halten Sie ihn als Notiz zur Reservierung fest und platzieren Sie diese Gäste bevorzugt draußen, wenn das Wetter mitspielt.
- Sagen Sie es schwarz auf weiß. Ein Satz genügt: „Terrassenplätze vergeben wir bei Ankunft je nach Wetterlage, wir können sie nicht garantieren.“ Der beste Ort dafür ist Ihre Reservierungsbestätigung per E-Mail: Ein vorgewarnter Gast fühlt sich fair behandelt, ein überraschter schreibt eine schlechte Bewertung.

Unsichere Abende: die Innen-außen-Umschaltung vorbereiten
Das Kopfzerbrechen bereiten die Abende mit 50 Prozent Regenrisiko. Drei Gewohnheiten verhindern das Chaos:
- Verkaufen Sie online nur die garantierte Kapazität, also die des Gastraums. Die Terrasse kommt am selben Tag dazu, sobald das Wetter sicher ist: Dann schalten Sie zusätzliche Plätze frei und nehmen die letzten Anfragen gelassen an.
- Behalten Sie eine Rückzugsreserve. Wenn Sie an starken Abenden die Terrasse mitverkaufen, lassen Sie innen genug Tische frei, um bei einem Schauer die draußen sitzenden Gäste hereinzuholen, statt beide Bereiche zu 100 Prozent zu versprechen.
- Entscheiden Sie zu einer festen Uhrzeit. Ein Wettercheck um 16 Uhr, der das Eindecken der Terrasse auslöst oder eben nicht, ist besser als eine hektische Entscheidung mitten im Service. Und wird es doch ein Regenabend mit weniger Plätzen, füllt eine gepflegte Warteliste die Absagen beim nächsten freien Tisch wieder auf.
Genau hier zeigt der Papierkalender seine Grenzen, und Software ihren Wert: Mit einem Reservierungssystem, das Ihre Kapazität in Echtzeit abbildet, passen Sie die verfügbaren Plätze pro Schicht mit einem Klick an. Sonniger Nachmittag: Sie erhöhen die Abendkapazität um die Terrasse. Gewitterwarnung: Sie reduzieren, bevor die Reservierungen hereinkommen. Die kostenlose Version von ViteUneTable reicht für diesen Arbeitsablauf aus, mit unbegrenzten Online-Reservierungen, 0 % Provision und dem aktuellen Belegungsplan auf Ihrem Handy. Seien wir ehrlich: Das Wetter sagt Ihnen keine Software voraus, die Entscheidung über die Terrasse bleibt jeden Nachmittag Ihre. Aber sie wirkt sofort auf das, was Gäste online buchen können, ohne Rückrufe und ohne Überbuchung.
Terrassentische rotieren wie Innentische
Eine Außenfläche kostet Abgabe, Mobiliar und Personal und rechnet sich über ihre Auslastung. Behandeln Sie die Terrasse deshalb als vollwertige Zone in Ihrem Tischplan mit eigener Rotationslogik, nicht als Bonusfläche, die nebenher mitläuft: eigene Zeitfenster, eigene Kapazität pro Schicht, klare Zuordnung im Belegungsplan.
Ein Wort zum Personal: Eine volle Terrasse bedeutet längere Wege und faktisch eine zusätzliche Station. Viele Betriebe stellen für die Saison eine eigene Aushilfe für draußen ein, statt das Serviceteam des Gastraums zu strecken. Planen Sie diese Kosten von Anfang an in die Saisonkalkulation ein, neben Abgabe und Mobiliar.
Häufige Fragen
Brauche ich für Tische vor meinem Lokal immer eine Genehmigung?
Sobald die Tische auf öffentlichem Grund stehen (Gehsteig, Platz, Parkstreifen), ja: in Deutschland eine Sondernutzungserlaubnis der Kommune, in Österreich eine Gebrauchserlaubnis, in Wien die Schanigarten-Bewilligung. Nur eine Fläche komplett auf Privatgrund ist davon ausgenommen, braucht aber meist eine bau- oder gewerberechtliche Freigabe.
Was kostet eine Genehmigung für Außengastronomie?
Das legt jede Stadt selbst fest. Berlin verlangt 12,50 bis 16,25 € pro m² und Jahr plus Verwaltungsgebühr, München je nach Straßengruppe 16 bis 77 € pro m² und Jahr. In Wien kostet die Gebrauchsabgabe je nach Zone 2,60 bis 24,50 € pro m² und Monat, dazu rund 80 € Verwaltungskosten für den Antrag.
Wie lange darf eine Terrasse oder ein Schanigarten abends offen bleiben?
In Deutschland begrenzen viele Kommunen die Außenfläche auf 22 oder 23 Uhr; ab 22 Uhr gelten die strengeren Nachtwerte der TA Lärm. Bayerische Biergärten dürfen bis 23 Uhr betrieben werden, mit Musikende um 22 Uhr und Ausschankende um 22:30 Uhr. In Wien gilt im vereinfachten Verfahren maximal 8 bis 23 Uhr, in manchen Straßen im Hochsommer bis 24 Uhr.
Sind Heizstrahler in der Außengastronomie erlaubt?
In Deutschland entscheidet die Kommune: Manche Städte verbieten Gasheizpilze auf öffentlichem Grund, andere erlauben sie. In Wien werden nur elektrische Heizstrahler bewilligt, seit 2024 nur mit Anwesenheitssteuerung per Bewegungsmelder oder Zeitschaltung und mit Ökostromanteil im Tarif.
Kann ein Gast bei der Reservierung einen Terrassentisch garantiert bekommen?
Davon ist abzuraten: Die Terrasse hängt vom Wetter ab, und ein gebrochenes Versprechen erzeugt unzufriedene Gäste. Notieren Sie den Terrassenwunsch, platzieren Sie diese Gäste bevorzugt draußen und schreiben Sie in die Reservierungsbestätigung, dass Terrassenplätze bei Ankunft nach Wetterlage vergeben werden.
Lohnt sich ein Schanigarten im Winter?
Seit September 2023 dürfen Wiener Schanigärten ganzjährig stehen bleiben. Rechnen müssen Sie trotzdem: Die Gebrauchsabgabe läuft weiter, die Auslastung sinkt, und geheizt werden darf nur elektrisch mit Anwesenheitssteuerung. Für windgeschützte Lagen mit viel Laufkundschaft kann sich die Winteröffnung lohnen, für ruhige Wohnstraßen meist nicht.
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